In Deutschland amtlich gepruefter und mit einer Pruefnummer versehener Wein gemaess ?? 17 bis 19 des Weingesetzes von 1994, der die gesetzlichen analytischen und sensorischen Mindestanforderungen erfuellt, erkennbar am Zusatz "QbA" (Qualitaetswein bestimmter Anbaugebiete). Anforderungen: Mindestalkoholgehalt 8,5 Vol%, Aufbesserung mit Zucker (Chaptalisierung) bis maximal 2,5 Vol% Alkohol, alternativ Entsaeuerung oder Saeurezusatz gestattet. Fluechtige Saeuren bis maximal 1,2 g/l. Fuer Zusatzstoffe wie Schwefel sind Hoechstgrenzen festgelegt. Verschnitte mit Weinen ausserhalb der EU ist nicht gestattet.
|